Seit dem 10. August 2005 ist ausnahmslos für alle Modellflugzeuge, Kopter und Drohnen unabhängig von ihrer Abflugmasse eine Modell-Halterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. (§ 33, 37, 43.2 LuftVG)! Drohnenpiloten und -pilotinnen benötigen eine echte Luftfahrtversicherung, welche insbesondere die Gefährdungshaftung einschließt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben erfüllen wir mit unserer Drohnenversicherung: für den privaten, ehrenamtlichen und gewerblichen Einsatz von Drohnen.
Wir bieten Ihnen den richtigen Versicherungsschutz für Ihren Bedarf!
Sie fliegen Ihre Drohne in der Freizeit oder im Verein, allein, mit Partner/in oder der Familie.
Sie fliegen Ihre Drohnen im gewerblichen oder ehrenamtlichen Einsatz.