Unsere Sachverständigen können die Modellfluggelände sachkundig beurteilen und verfügen über die erforderlichen Zertifikate nach den neusten Richtlinien (ausgestellt vom Verband Deutscher Aero Club e.V.). Um stets alle Neuerungen im Blick zu behalten, erhalten unsere Gutachter regelmäßig Schulungen. Anerkannt werden unsere erstellten Gutachten bei den Genehmigungsbehörden auf Basis von Artikel 16 Abs. 1 DVO (EU) 2019/947 iVm §21g Abs. 1 LuftVO.
Damit Sie alle eventuellen Fristen einhalten können, erhalten Sie unsere Gutachten so schnell es möglich ist. Auch hier genügt schon ein Anruf oder eine Nachricht über unser Kontaktformular!
Behalten Sie bitte eine Kopie Ihrer Geländekarte für uns parat. Wir entscheiden gemeinsam bei den Gegebenheiten vor Ort, wie weiter vorzugehen ist. Gerne beantworten wir auch schon vorab Ihre Fragen zu Ihrem Modellfluggelände.
Mindestvoraussetzung für das Betreiben eines Modellflugplatzes ist unter anderem ein Mindestabstand des Geländes zum nächsten Wohngebiet, Flugplatz oder Flughafen.
Um ein Gelände zuzulassen ist ebenso auf die Natur- und Landschaftsverträglichkeit zu achten, wichtig wird das zum Beispiel in der Nähe von Vogelschutzgebieten.
Es können geeignete Schutzmaßnahmen zusammen mit den Piloten und Pilotinnen getroffen werden, um den Spaß am Modellfliegen im Einklang mit Umweltschutz zu gewährleisten. Mitunter tragen Modellflugplätze sogar zum Erhalt der Artenvielfalt bei!