Drohnenführerschein, Kenntnisnachweis oder gar nichts? Zunächst wird unterschieden, ob die private oder gewerbliche Nutzung einer Drohne bzw. eines Modellfliegers vorliegt. Dann ist noch zu unterscheiden, wo geflogen wird, wie schwer die Drohne bzw. das Flugmodell ist und was das Flugvorhaben ist. Wir haben eine Übersicht zusammengestellt.
Sie fliegen nur in Deutschland, Ihre Drohne oder Ihr Modellflieger hat weniger als 2 kg Abfluggewicht und Sie fliegen nicht höher als 120 m? Dann brauchen Sie weder Kenntnisnachweis noch EU-Kompetenznachweis!
Sie fliegen Ihre Drohne oder Ihren Modellflieger nur in der Freizeit, nur in Deutschland, aber das Modell ist schwerer als 2 kg? Dann benötigen Sie den Kenntnisnachweis! Private Flüge in Deutschland dürfen DMO-Kunden nach den privilegierten Regeln unseres Verbandes Deutscher Modellflieger Verband e. V., kurz DMFV, durchführen.
Der Schulungsnachweis des MFSD wird bis zu seinem ersten Ablaufdatum anerkannt. Danach ist der Kenntnisnachweis des DMFV erforderlich.
Sie fliegen Ihre Drohne oder Ihr Flugmodell zu gewerblichen Zwecken oder im Ehrenamt?
Dann brauchen Sie einen EU-Kompetenznachweis (oft Drohnenführerschein genannt).
Wenn Sie im EU-Ausland fliegen möchten, brauchen Sie den EU-Kompetenznachweis für UAS-Betreiber, unabhängig vom Zweck der Nutzung. Darüber hinaus, bitten wir Sie, sich über die örtlichen Bestimmungen in dem jeweiligen Land zu informieren.
Ab einem Abfluggewicht von 250 g muss der EU-Kompetenznachweis erbracht werden, um EU-weit die Drohne fliegen zu dürfen. Wenn Sie gewerblich oder ehrenamtlich fliegen, brauchen Sie auch in Deutschland den sog. „Drohnenführerschein“.
Es werden drei Betriebskategorien für Drohnen / UAS und dazugehörige Führerscheine unterschieden. Basis für die Unterteilung liefert die EU-Vorschrift DVO (EU) 2019/947, welche nach einer Risikobewertung nach Betriebsart unterscheidet.
Hier muss bei Einhaltung der örtlichen Bestimmungen und Drohnenverordnung keine Fluggenehmigung eingeholt werden.
Den sog. Drohnenführerschein, also EU-Kompetenznachweis können Sie für die offene Kategorie machen.
Es wird nach dem Flugvorhaben unterschieden:
A1: Abfluggewicht bis 250 g, kein Überfliegen von Menschenansammlungen,
A3: Abfluggewicht bis 25 kg, horizontaler Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
A2: Abfluggewicht bis 4 kg, erlaubt den Flug in Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten mit horizontalem Abstand zu Unbeteiligten von mindestens 30 m.
Daher wird der kombinierte A1/A3 Kompetenznachweis für die meisten Flugvorhaben empfohlen.
A1/A3 Kompetenznachweis
Online-Lehrgang und eine Online-Theorieprüfung per Multiple Choice Test (Kosten: 25,00€). Nach dem Bestehen erhalten Sie den EU-Kenntnisnachweis zum Herunterladen und ausdrucken. So darf dieser auch auf Smartphone mitgenommen werden.
Online-Lehrgang und Online-Prüfung vom Luftfahrt-Bundesamt: zur Website
A2 Kompetenznachweis baut auf dem A1/A3 Kenntnisnachweis auf.
Der Kompetenznachweis A1/A3 muss bereits vorhanden sein. Es erfolgt ein zusätzliches Selbststudium mit anschließender theoretische Prüfung in einer vom LBA genannten Prüfstelle. Das Fernpilot-Zeugnis (Kosten: 30,00€) wird per Mail übermittelt.
Aufbauende Theorieprüfung an Prüfstellen: Liste der aktuellen Prüfstellen des LBA
Was gilt für Minderjährige (unter 16 Jahre)?
Auch Minderjährige müssen die Online-Prüfung bei den oben genannten Bedingungen ablegen.
Es muss ein Antrag zur Einrichtung eines Nutzerkontos für Minderjährige (7-16 Jahre) gestellt werden.
Zum Formular für die Antragstellung
Hier ist mindestens der limitierte A2 Kompetenznachweis nötig. Außerdem ist eine Betriebsgenehmigung einzuholen.
Hier muss die Betriebszertifizierung durch die EASA erfolgen.
Bitte beachten Sie in jedem Fall: Für jede Drohne und jedes Flugmodell gilt in der EU die Versicherungspflicht!
Wenn Ihre Drohne außerdem schwerer als 250g ist oder über eine Kamera verfügt, müssen Sie sich als UAS-Betreiber registrieren.