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Aufstiegsgenehmigung: Flug Erlaubnis für Drohnen

In den meisten Fällen muss keine Genehmigung für den Drohnenflug eingeholt werden. Wir erklären, wann es notwendig ist.

Wann benötige ich eine Fluggenehmigung vor dem Start?

Sie benötigen keine Aufstiegsgenehmigung für Ihre Drohnen, wenn diese

  • unter der offenen Kategorie nach der EU-Drohnenverordnung fliegen,
  • unter 25 kg Abfluggewicht starten
  • im Sichtbereich und
  • maximal bis zu einer Höhe von 120 m fliegen.

Auch für Nachtflüge müssen Sie vorher keine Genehmigung mehr einholen.

Nicht erlaubt ist das Fliegen ohne vorherige Genehmigung über Menschenmengen, Kraftwerken oder Krankenhäusern, an und auf Flugplätzen und örtlich bestimmten Flugverbotszonen.

Mehr über die Drohnenverordnung 2021 und das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 43

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