Andrea Dörpelkus kann Ihnen als Versicherungsvermittlerin mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO / Registernummer: D-6A07-9EMXE-10 Versicherungsschutz im Bereich Modellsport verschaffen. Darüber hinaus verfügen wir über gute Kontakte zu Versicherern, die entsprechenden Versicherungsschutz zu besonderen Konditionen bieten.
Dies gilt insbesondere für Deutschland und die EU-Länder. Hierfür ist keine Mitgliedschaft in einem Verein erforderlich.
Gegen Zahlung eines Jahresbeitrags sind alle Ihre Flug-, Schiffs- und Automodelle haftpflichtversichert:
Der Versicherungsschutz bei privatem Leistungsnehmer-Vertrag erstreckt sich auch auf die Bedienung des ferngesteuerten Modells durch alle berechtigten Personen in Anwesenheit der versicherten Person. Über die von uns abgeschlossenen Versicherungen sind Flugmodelle einschließlich Hubschraubermodelle bis 150 kg sowie Copter und UAS (Drohnen) bis 25 kg Abfluggewicht versichert.
Dazu zählen auch Modellheißluftballone, Modellzeppeline, Fesseldrachen (Lenkdrachen und Einleiner) und Raketenmodelle bis max. 50 kg Startgewicht und einem Treibsatz von max. 50 g. Das FPV (First Person View)-Verfahren, der Lehrer- Schüler- sowie Indoorbetrieb sind mit eingeschlossen. Modell-Schiffe und Modell-Autos sind ohne Beschränkungen mit versichert.
Ebenso ist das Steuern des Modells mittels Smartphone und Tablet mitversichert.
Die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen müssen eingehalten werden! Die jeweiligen Versicherungsbeiträge sind in den Anträgen separat ausgewiesen.
Luftfahrt - Haftpflichtversicherungs-Bedingungen AMU 304/3
Luftfahrt - Haftpflichtversicherungs-Bedingungen AMU 300/7
Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung (AMU 300) Informationsblatt für Versicherungsprodukte
EU-Verordnung 785 2004
Rechtsschutz-Bedingungen PRS-7650Z0 (001) 10/2014
Versicherungsbedingungen der DMO GmbH & Co. KG 01/2018
Luftfahrt Datenereignisklausel AVN 124 der Allianz Global Corporate & Specialty SE 02/2018
Kriegs- und Embargoländer Ausschluss-Klausel (09/07/15) LSW617H
Widerrufserklärung