Bevor Sie beruhigt mit der Drohne starten dürfen, brauchen Sie:
Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Voraussetzungen für das Drohnenfliegen.
Seit dem 10. August 2005 ist ausnahmslos für alle Modellflugzeuge, Kopter und Drohnen unabhängig von ihrer Abflugmasse eine Modell-Halterhaftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. (§ 33, 37, 43.2 LuftVG)
Oft sind die Modelle in der Haftpflichtversicherung nicht ausreichend abgesichert. Bei uns bekommen Sie unabhängig von Ihrer privaten oder gewerblichen Haftpflichtversicherung die spezielle Modell-Halter-Haftpflichtversicherung inkl. Gefährdungshaftung, eine echte Luftfahrtversicherung. Dies ist nach dem Gesetzgeber notwendig, wenn Sie Drohnen fliegen möchten.
Drohnenpiloten und -pilotinnen benötigen eine Modell-Halter-Haftpflichtversicherung, also eine echte Luftfahrtversicherung, die insbesondere die Gefährdungshaftung einschließt. Das bedeutet, dass allein die Gefahr, die vom Halten und Besitzen einer Drohne oder eines Flugmodells ausgeht, versichert sein muss. Dies ist wichtig, damit bei einem Unfall, auch bei Unschuld des Drohnenpiloten/ der -pilotin, die geschädigte Person ihr Geld erhält. Unfälle können beispielsweise durch eine heftige Böe oder einen Abriss der Funkverbindung entstehen. Alle DMO-Tarife enthalten selbstverständlich die Gefährdungshaftung.
Hier reicht die Drohnen-Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich aus. Unsere Tarife für die private Nutzung: für Einzelpersonen, Jugendliche, Familien und Partner.
Für die Nutzung der Drohne bzw. UAS im Ehrenamt oder im gewerblichen Bereich benötigen Sie einen Versicherungsschutz, welcher über den rein privaten Versicherungsschutz hinausgeht und auf Ihren Einsatz optimal zugeschnitten ist. Dabei wird berücksichtigt, wie viele Piloten und Pilotinnen versichert werden sollen, welche Deckungssumme benötigt wird und ob Sie eine Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung brauchen. Wir beraten Sie bei all diesen Fragen gerne.
Verboten ist das Fliegen einer Drohne zum Beispiel:
• über Menschenansammlungen
• in Naturschutzgebieten
• im Umkreis von 1,5 km von Flugplätzen
Es besteht in der EU eine Registrierungspflicht für alle Drohnen-/Flugmodellpiloten und -pilotinnen, die Modelle über 250 g betreiben, sowie auch für leichtere Drohnen und Flugmodelle, sofern sie eine Kamera installiert haben. Wir helfen unseren Kunden gerne bei der Registrierung. Die Beantragung der sog. „e-ID“ beim Luftfahrtbundesamt (LBA) ist über uns für Hobby-Piloten und Pilotinnen deutlich günstiger – statt 20€ über die Homepage des LBA zahlen Sie bei uns nur 5 €.
Für private Flüge in Deutschland mit Drohnen unter 2 kg und unter 120 m Flughöhe wird von DMO-Kunden kein Schulungsnachweis benötigt.
Über diese Grenzen hinaus wird der Schulungsnachweis (ersetzt den Kenntnisnachweis von 2017) des MFSD benötigt. Dieser kostet 26,75 € und gilt 5 Jahre lang.
Für Flüge im europäischen Ausland wird bereits ab 250 g Abfluggewicht der Kompetenznachweis A1/A3 des LBA benötigt. Dieser kostet 25 € und gilt ebenfalls 5 Jahre lang.
Für gewerbliche Drohnenflüge benötigen Sie immer einen EU-Kompetenznachweis.
Ja! Seit dem 01.05.2021 besteht die Verpflichtung, alle Drohnen und Flugmodelle über 250 g Abfluggewicht oder mit einer Kamera versehene Modelle auch unter 250 g mit der e-ID zu versehen. Diese erhält man bei der verpflichtenden Registrierung als UAS-Betreiber vom Luftfahrtbundesamt. Bei Beantragung der e-ID über uns sparen Sie als Privatperson 15 €, denn beim LBA kostet das 20 €, bei uns nur 5 €.
Sprechen Sie uns gerne an.
Die europäische Registrierungsnummer erhalten Sie nach der Beantragung beim Luftfahrtbundesamt. Zunächst erhalten Sie eine E-Mail.
Nach der über uns vorgenommenen Beantragung erhalten Sie zeitnah ebenfalls eine E-Mail direkt vom Luftfahrtbundesamt.
Dort finden Sie Ihre Zugangsdaten für Ihr Benutzerkonto, indem Sie Ihre persönliche e-ID einsehen können. In Ihrem Benutzerkonto müssen Sie fortan alle künftigen Änderungen, wie zum Beispiel die Ihrer Adressen, selbst vornehmen.
Für private Flüge in Deutschland wird der A1/A3 als DMO-Kunde nicht benötigt.
Für Flüge im europäischen Ausland wird - bereits ab 250 g Abfluggewicht - der Kompetenznachweis A1/A3 des LBA benötigt. Dieser kostet 25 € und gilt 5 Jahre lang.
Für gewerbliche Flüge benötigen Sie einen Kompetenznachweis.
Nein. Den Kompetenznachweis A1/A3 können Sie beim LBA auch ohne Eingabe oder Beantragung der e-ID ablegen. Dazu können Sie einfach die entsprechenden Passagen überspringen.
Sie benötigen, auch im Ehrenamt, eine gewerbliche Drohnen Versicherung für die Rehkitzrettung mit der Drohne über die Wärmebildkamera.
Nein. Da die Risikoeinschätzung der Versicherung eine andere ist als beim privaten Fliegen, benötigen Sie in diesem Fall eine gewerbliche Versicherung.
Sie benötigen keine Aufstiegsgenehmigung für Ihre Drohnen, wenn diese
Auch für Nachtflüge müssen Sie vorher keine Genehmigung mehr einholen.
Nicht erlaubt ist das Fliegen ohne vorherige Genehmigung über Menschenmengen, Kraftwerken oder Krankenhäusern, an und auf Flugplätzen und örtlich bestimmten Flugverbotszonen.
Ebenso benötigen Sie eine Aufstiegsgenehmigung, wenn Ihr Flugvorhaben außerhalb der offenen Betriebskategorie fällt.
Unsere Drohnen-Haftpflichtversicherungen beginnen schon bei 39,96 € pro Jahr. Wir beraten Sie gerne zum optimalen Versicherungsschutz.
Nein, eine Vereinsmitgliedschaft ist im Vorfeld nicht notwendig.
Nein, alle unsere Tarife sind ohne Selbstbeteiligung.
Drohnen sind bis 25 kg Abfluggewicht versichert. In den gewerblichen DMO-Tarifen können optional Drohnen bis 150 kg versichert werden.
Modellflieger, wie z.B. RC Helikopter oder Segelflieger, sind bis 150 kg Abfluggewicht versichert.
Ja! Sie brauchen als DMO-Kunde bis zu einer Flughöhe von 30 Metern keinen Spotter (Luftraumbeobachter). Erst bei einer Flughöhe von 30 bis 120 Metern muss ein Spotter neben dem Piloten stehen, der ihn auf mögliche Gefahren aufmerksam macht.
In einer Gefährdungshaftung ist festgelegt, dass bei einem Unfall immer der Pilot oder die Pilotin haftet, unabhängig davon ob eine Schuld vorliegt oder nicht. Demnach deckt die Versicherung auch beide Fälle ab. Alle DMO-Tarife enthalten selbstverständlich die Gefährdungshaftung.
Ja in der Drohnen Versicherung sind Luftaufnahmen enthalten!
Ja. Solange die Aufnahmen nicht kommerziell genutzt werden (z. B. durch Werbung), ist das im privaten DMO-Vertrag erlaubt.
Für die gewerbliche Nutzung bieten wir Firmenverträge an.
Ja, außer in den USA und Kriegs- und Embargoländern. Bei Deckungsbedarf in den USA sprechen Sie uns bitte an. Für einen definierten Zeitraum können wir den Versicherungsschutz ohne Mehrpreis auf die USA ausweiten.
Ja, wir versichern alle Personen mit Wohnsitz in Europa.
Wir bieten eine Deckungssumme von 3 Mio. € oder alternativ 10 Mio. € an.
Ja, beim privaten Ausüben des Modellsports besteht eine Rechtsschutzversicherung bezogen auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Ja, solange der Pilot stets auf Sicht fliegt und jederzeit selbst die Steuerung übernehmen kann.
Ja, Lenkdrachen, Fesseldrachen und Einleiner sind mitversichert.
Unbegrenzt viele.
Ja! Jedoch sind dann nur Schäden versichert, die durch das Modell anderen zugefügt wurden. Schäden an dem Modell selbst sind nicht versichert.
Ja, zum Ausprobieren in Anwesenheit und mit dem Modell der versicherten Person ist auch eine andere Person versichert.
Ansonsten bieten wir den Familientarif an: Für 12 € mehr im Jahr (nur 1€ im Monat!) sind die minderjährigen Kinder und der/die Ehe-/ Lebenspartner-in des/der Versicherungsnehmers/ -nehmerin mitversichert.
Sie sind dabei genauso wie dieser/ diese versichert, dürfen also auch alleine dem Hobby nachgehen. Praktisch, wenn man nicht die ganze Zeit danebenstehen möchte.
Ja, solange die Sende- und Empfangsanlagen in Deutschland betrieben werden dürfen.
Nein, im ersten Jahr wird die Prämie nur monatsanteilig berechnet.
Nein, bei uns ist die Person versichert und nicht das einzelne Modell. Art und Anzahl der Modelle spielen daher keine Rolle und müssen uns nicht gemeldet werden.
Ausnahme: Tarif UAV Spezial/UAV Spezial plus – hier müssen uns auch die Modelle mit Bezeichnung und Seriennummer angegeben werden.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss also spätestens am 30.09. schriftlich bei uns vorliegen (E-Mail genügt), damit ab dem nächsten Kalenderjahr keine Versicherung mehr besteht.
Nein, da die Versicherung personenbezogen und nicht modellbezogen ist, gibt es in dem Fall leider kein Sonderkündigungsrecht.
Sprechen Sie uns gerne direkt an!
Melden Sie Änderungen bitte per E-Mail oder über unser Kontaktformular: Kontakt.
Im Übrigen können Sie jederzeit Ihre Daten und Dokumente über das DMO Kundenportal einsehen.