Private Flüge in Deutschland dürfen DMO-Kunden nach den Regeln der Betriebserlaubnis unseres Verbandes Deutscher Modellflieger Verband e. V., kurz DMFV durchführen.
Weitere Informationen: Den Leitfaden zum Fliegen nach den Verbandsregeln des DMFV finden Sie hier.
Der Verbands-Kenntnisnachweis ( kenntnisnachweisonline.dmfv.aero kostet 25 € zzgl. MwSt.) ist erforderlich für den Betrieb von Drohnen/Flugmodellen mit einer maximalen Startmasse über 2 kg oder in einer Flughöhe von mehr als 120 m. Multikopter/Drohnen sind generell auf 120 m Flughöhe begrenzt, es sei denn sie werden auf genehmigten Modellfluggeländen geflogen, die anderslautende Aufstiegserlaubnisregeln haben können.
Bis 2 kg Abfluggewicht und unter 120 m Flughöhe brauchen Sie weder den Kenntnisnachweis noch den EU-Kompetenznachweis. Im Lehrer-Schüler-Betrieb braucht der Schüler übrigens auch keinen eigenen Kenntnisnachweis.
Der Betrieb von Flugmodellen mit einer Startmasse über 2 kg ist außerhalb von Modellfluggeländen nur mit einem horizontalen Abstand von mindestens 150 m zur Grenze von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten (wie z.B. Parkanlagen, Freizeitparks, Campingplätze, Freibäder, Badestränden u. ä.) zulässig. Unter 2 kg darf näher heran geflogen werden. Natürlich gilt trotzdem generell immer die besondere Vorsicht beim Fliegen und die Achtung der Privatsphäre Ihrer Mitmenschen.
FPV-Flug ist erlaubt. Bis zu einer Flughöhe von 30 Metern ist kein Luftraumbeobachter (Spotter) erforderlich. In einer Flughöhe über 30 Meter muss ein Spotter neben dem Piloten stehen, der auf auftretende Gefahren hinweisen kann und das Fluggerät jederzeit im Blick hat.
ACHTUNG: Die Videobrille darf in keinem Fall dafür genutzt werden, die maximale Entfernung zum Piloten zu vergrößern. Das Fluggerät muss also zu jeder Zeit vom Standort des Piloten auch ohne Hilfsmittel erkennbar sein.
Sicherheitseinrichtungen wie Return to Home- oder Fail-Safe-Funktionen sind ebenfalls erlaubt.