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Drohnenverordnung & Drohnengesetz

EU-Drohnenverordnung 2021 & Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 43

Seit 2021 sind EU-weit die EU-Drohnenverordnungen in Kraft getreten, diese wurden in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 festgelegt. Darin werden unter anderem Drohnenflüge in Betriebskategorien eingeteilt, sowie festgelegt, über welche Kenntnisse Drohnen Piloten und Pilotinnen verfügen müssen und wie die Registrierung abläuft. Zusätzlich gelten in Deutschland das Luftverkehrsgesetz, die Luftverkehrs-Ordnung und die Luftverkehr-Zulassungs-Ordnung. Diese regeln die Grundsätze für eine ausreichende Absicherung, die Verhaltensregeln und Voraussetzungen beim Fliegen der Drohne, sowie die Vorschriften für zulassungspflichtige Drohnenflüge.

Was müssen Sie als Drohnen Pilot oder Pilotin beachten?

Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Voraussetzungen ein.

Versicherungspflicht für Drohnen

Drohnen und andere Flugmodelle gelten nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 1 als Luftfahrtzeuge. Als Halter müssen Sie laut LuftVG § 43 über eine geeignete Haftpflichtversicherung verfügen um die Haftung des Halters abzudecken.

Was ist eine geeignete Drohnen Versicherung?

Die Drohnenversicherung muss sich aus einer gesetzlich notwendigen Gefährdungshaftung und einer echten Luftfahrtversicherung zusammensetzen. Diese beinhaltet das Halten, den Besitz und den Betrieb von Flugmodellen aller Art (unter 150kg), sowie Drohnen bis maximal 25 kg.

Zusätzlich muss die Deckungssumme mindestens 750.000 Rechnungseinheiten enthalten (umgerechnet Stand Oktober 2022 etwa 990.000 Euro). 

Unsere Versicherungen für Drohnen erfüllen selbstverständlich all diese Voraussetzungen.

UAS-Betreiberregistrierung ("Drohnenregistrierung")

Seit Ende 2020 ist die Drohnen-Piloten-Registrierung geregelt. Sobald Ihre Drohne 250 g Abfluggewicht oder mit Foto- / Video-Equipment ausgestattet ist, müssen Sie sich als UAS-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Nach der Registrierung müssen Sie Ihre e-ID an Ihrer Drohne befestigen.

Mehr zur UAS-Betreiberregistrierung

Der EU-Kompetenznachweis für UAS-Betreiber ("Drohnenführerschein")

Seit 2017 müssen Sie als Drohnen Pilot und Pilotin im Hobby-Bereich, wenn Sie in Deutschland fliegen, einen Kenntnisnachweis für den Betrieb Ihrer Drohne machen. In diesem Jahr (2022) läuft der alte Kenntnisnachweis aus und muss vom Schulungsnachweis ersetzt werden.

Neu ist nun, dass eine Risikoeinstufung bei Drohnenflügen erfolgen muss, um Risiken für die Gefährdung von Menschen, Umwelt und Sachgegenständen abschätzen zu können und in Betriebskategorien einzuteilen. Nach dieser Einstufung erfolgen Vorgaben für die Kompetenznachweise, Fernpilot-Zeugnisse und Zulassungen.

Für das private Fliegen im EU-Ausland und gewerbliche Flüge gilt der neue EU-Kompetenznachweis in der offenen Betriebskategorie und das Fernpiloten-Zeugnis für Drohnen in der speziellen Kategorie.

Informationen zu den Drohnen Betriebskategorien und Kompetenznachweisen

Luftverkehrs-Ordnung

Voraussetzungen für Drohnenflüge und Flugverbotszonen

Die LuftVO gibt an, wo Sie mit Ihrer Drohne fliegen dürfen und wie Sie sich zu verhalten haben. Es werden die Voraussetzungen für Drohnenflüge und für Sie als Pilot und Pilotin geklärt. Auch Flugvorbereitung und das Verhalten im Schadensfall sind dort beschrieben.

Flugverbotszonen sind z.B. beim Flug in der offenen Betriebskategorie:

  • über Menschenansammlungen
  • in Naturschutzgebieten
  • im Umkreis von 1,5 km von Flugplätzen
  • nur bis 120 m Höhe fliegen
  • mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
  • mind. 100 m Abstand zu Verkehrsweg

Bei berechtigtem Interesse können Sie die Erlaubnis für diese Flüge bzw. eine Fluggenehmigungen für Drohnen versuchen einzuholen.

Die ganze LuftVO ist hier zu lesen: Zur LuftVO