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Gewerbliche Drohnenversicherung

Leistungen der gewerblichen Drohnen Versicherung im Überblick

Drohnen Haftpflichtversicherung für Gewerbe, Start Ups, Industrie, Baugewerbe, Forschung, BOS, Landwirte, Freelancer und Dienstleister, sowie Ehrenamt

Bis zu 3,0 oder 10,0 Mio. € Versicherungssumme

Luftaufnahmen

Anzahl versicherter Drohnen

Kompetente Unterstützung im Schadensfall

Weltweiter Geltungsbereich

Zusätzlicher Versicherungsschutz

Alle Leistungen im Überblick
Versicherungssumme 3.0 Mio /
10.0 Mio €
Falls Sie unsicher sind, beraten wir Sie gerne, welche Versicherungssumme für Sie am Besten wäre.
Jahresbeitrag

ab 168,00 €

 
Mehrere Piloten möglich? ###check### Sie können zwischen einem und mehreren Piloten im Tarif wählen.
Drohne mit Sensor (z.B. Kamera) ###check###  
Anzahl versicherter Drohnen

UAV
mit Kamera

unbegrenzt

UAV Spezial
unbegrenzt,
max. 1 Drohne im Einsatz

UAV Spezial plus
unbegrenzt,
max. 3 Drohnen im Einsatz

UAV Spezial 10
unbegrenzt,
max. 10 Drohnen im Einsatz

 
Geltungsbereich weltweit (außer in Kriegs- und Embargoländern, USA nur auf gesonderte Anfrage) Bei Deckungsbedarf in den USA sprechen Sie uns bitte an.
Selbstbeteiligung (bei Sach-, Personen-, Vermögensschäden) keine  
Gefährdungshaftung ###check### Unsere Versicherung für Drohnen im gewerblichen Bereich und Ehrenamt enthält die gesetzlich notwendige Gefährdungshaftung und ist eine echte Luftfahrtversicherung.
Private Nutzung eingeschlossen? ###check###  
Indoor-Flüge und Wettbewerbe ###check###  
FPV eingeschlossen ###check###  
Selbstbeteiligung (bei Sach-, Personen-, Vermögensschäden) keine  
Versichertes Abfluggewicht Drohne bis 25 kg
optional bis 150 kg erweiterbar
 
Steuerung mit Smartphone oder Tablet ###check###  
BVLOS (Beyond Visual Line Of Sight) ###check### mit Genehmigung Mehr zu Sondergenehmigungen
BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) ###check###  
Gemietete/ Geliehene Modelle ###check###  
Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung optional  
Versicherungsgesellschaft für die Haftpflicht: Allianz Global Corporate & Specialty SE  

Jetzt einfach und unkompliziert Tarif berechnen lassen und direkt online abschließen

Was deckt die Drohnen Versicherung der DMO ab?

Optimaler Versicherungsschutz im gewerblichen und ehrenamtlichen Bereich

Personenschäden

Sachschäden

Unsere Haftpflichtversicherung für die gewerbliche Nutzung von Drohnen

Unsere Drohnenversicherungen decken viele Einsatzmöglichkeiten im gewerblichen Bereich ab: Vermessung und Prüfung, Luftaufnahmen und Videoflüge, Dokumentationen, Überwachung und Inspektion, Umweltschutz und Pflanzenschutz, Katastrophenschutz oder Modellvorführungen.

Die Auswahl des richtigen Tarifs richtet sich ganz einfach nach Ihrem Bedarf.

Wie viele Piloten und Pilotinnen sollen versichert werden und wie viele Drohnen sind gleichzeitig im Einsatz?

 

Tarif für Einzelpersonen

1 Pilot / Pilotin mit Drohnen mit Kamera

UAV Spezial

Mehr als 1 Pilot / Pilotin und max. eine Drohne gleichzeitig im Einsatz

UAV Spezial Plus

Mehr als 1 Pilot / Pilotin und max. 3 Drohnen gleichzeitig im Einsatz

UAV Spezial 10

Mehr als 1 Pilot / Pilotin und max. 10 Drohnen gleichzeitig im Einsatz

Unser Tarif für mehrere Piloten/innen gleichzeitig im Einsatz

Viele Piloten/innen mit vielen Drohnen gleichzeitig im Einsatz

Bei der DMO werden Sie nicht einfach nur versichert

Als Vermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO sichern wir Sie mit der passenden gewerblichen Halter-Haftpflichtversicherung für Drohnen rundum ab.

Mit uns haben Sie außerdem einen festen Ansprechpartner. Von der aktuellen Drohnenverordnung bis zu den genauen Voraussetzungen für Drohnenpiloten und-pilotinnen: Wir halten uns und Sie stets informiert und stehen Ihnen gerne bei Ihren Fragen zur Verfügung.

Und wenn der Fall eintritt, kümmern wir uns um die reibungslose Schadensabwicklung.

Erfahren Sie mehr über die DMO

Ihre Vorteile bei der DMO


Feste Ansprechpartner

Unser festes Team ist für Sie da. Beratung, Versicherung und kompetente Hilfe im Schadensfall.


Immer erreichbar

Sie erreichen uns telefonisch unter 0202-2701770 und per Mail unter info@dmodirekt․de zu den Geschäftszeiten. Wir kümmern uns schnell um Ihre Anfrage, in der Regel noch am selben Tag.


40 Jahre Erfahrung

Gegründet mit Leidenschaft am eigenen Hobby, gehören seither mehrere zehntausend Modellsportler und Gewerbetreibende zu unseren zufriedenen Kunden.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Drohnen im gewerblichen Bereich

Für die Nutzung der Drohne bzw. UAS im Ehrenamt oder im gewerblichen Bereich benötigen Sie einen Versicherungsschutz, welcher über den rein privaten Versicherungsschutz hinausgeht und auf Ihren Einsatz optimal zugeschnitten ist. Dabei wird berücksichtigt, wie viele Piloten und Pilotinnen versichert werden sollen, welche Deckungssumme benötigt wird und ob Sie eine Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung brauchen. Wir beraten Sie bei all diesen Fragen gerne.

Für gewerbliche Drohnenflüge benötigen Sie immer einen EU-Kompetenznachweis, den sog. Drohnenführerschein.
Es werden drei Betriebskategorien für Drohnen / UAS und dazugehörige Führerscheine A1/A3 und A2 unterschieden. Basis für die Unterteilung liefert die EU-Vorschrift DVO (EU) 2019/947, welche nach einer Risikobewertung nach Betriebsart unterscheidet.

Ausführliche Informationen zum Drohnenführerschein

 

Die europäische Registrierungsnummer erhalten Sie nach der Beantragung beim Luftfahrtbundesamt. Zunächst erhalten Sie eine E-Mail.

Dort finden Sie Ihre Zugangsdaten für Ihr Benutzerkonto, indem Sie Ihre persönliche e-ID einsehen können. In Ihrem Benutzerkonto müssen Sie fortan alle künftigen Änderungen, wie zum Beispiel die Ihrer Adressen, selbst vornehmen.

Mehr zur e-ID / UAS-Betreiberregistrierung

 

Sie benötigen keine Aufstiegsgenehmigung für Ihre Drohen, wenn diese

  • unter der offenen Kategorie nach der EU-Drohnenverordnung fliegen,
  • unter 25 kg Abfluggewicht starten
  • im Sichtbereich und
  • maximal bis zu einer Höhe von 120 m fliegen.

Auch für Nachtflüge müssen Sie vorher keine Genehmigung mehr einholen.

Nicht erlaubt ist das Fliegen ohne vorherige Genehmigung über Menschenmengen, Kraftwerken oder Krankhäusern, an und auf Flugplätzen und örtlich bestimmten Flugverbotszonen.

Ebenso benötigen Sie eine Aufstiegsgenehmigung, wenn Ihr Flugvorhaben außerhalb der offenen Betriebskategorie fällt.

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