Seit dem 10. August 2005 ist ausnahmslos für alle Modellflugzeuge, Kopter und Drohnen unabhängig von ihrer Abflugmasse eine Modell-Halterhaftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. (§ 33, 37, 43.2 LuftVG). Wenn diese Modelle im Freien betrieben werden, benötigt man also die entsprechende Haftpflichtversicherung, die insbesondere auch die Gefährdungshaftung einschließen muss.
Dies bedeutet, dass Versicherungsschutz bestehen muss unabhängig davon, ob der Pilot schuld am Unfall mit dem Modell ist oder nicht: Zum Beispiel bei einem Funkabriss oder einer heftigen Windböe ist der Pilot in der Regel nicht schuld, wenn die Drohne außer Kontrolle gerät und einen Schaden verursacht. Die Versicherung ersetzt dem Geschädigten den entstandenen Schaden aber trotzdem.
Ihre Jahresprämie bei der DMO: für eine private Drohnenhaftpflichtversicherung: 39,96 € bei 3 Mio. € Deckung, alternativ 51,96 € für 6 Mio. € Deckung.
Es gelten in Deutschland für private DMO-Kunden die vereinfachten Regeln der Verbandsbetriebserlaubnis, die u. a. FPV-Flüge (= Drohnenflug mit Videobrille) bis 30 m Höhe ohne Spotter (= 2. Person zur Gefahrenabwehr) erlaubt.
Sofern eine Kamera am Modell installiert ist, muss man sich auch unter 250 g Abfluggewicht als sog. UAS-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren lassen. Die UAS-Betreibernummer, auch e-ID genannt, muss gut zugänglich auf dem Modell vermerkt werden. Auch wenn die e-ID in die Fernidentifikationsfunktion des UAS eingegeben wurde, muss diese zusätzlich auch physisch am UAS selbst angebracht sein. Feuerfestigkeit ist dabei nicht vorgeschrieben.
Registriert wird nicht das einzelne Modell, sondern der Pilot/Halter als Person. Wer mehrere Drohnen besitzt, schreibt also auf jede dieselbe e-ID.
Wir registrieren private DMO-Kunden für nur 5 €. Direkt beim LBA kostet dies 20 €.
Dies ist für Modelle unter 250 g Abfluggewicht nicht vorgeschrieben.
Private DMO-Kunden benötigen erst ab über 2 kg Abfluggewicht den Schulungsnachweis des Verbandes.
Grundsätzlich darf mit Drohnen bis als 120 m Höhe geflogen werden. Dabei muss sie stets in Sichtweite und ihre Lage jederzeit für den Piloten erkennbar sein.
Da dies je nach den örtlichen Gegebenheiten und kommunalen Bestimmungen sehr unterschiedlich sein kann, empfehlen wir, sich unter www.dipul.de über das geplante Fluggebiet zu informieren.