In der EU-Verordnung 785/2004 ist grundsätzlich die Haftung für Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber geregelt, die Personen mit Reisegepäck oder Güter/Fracht befördern.
Es wurden seinerzeit beim Anwendungsbereich gem. Art. 2 der EU-Verordnung zwar Flugzeugmodelle bis 20 kg mtom ausgeschlossen, UAV/UAS bzw. Drohnen wurden noch nicht thematisiert. Diese fallen bei gewerblicher Nutzung unseres Erachtens aber unter den Art. 2 g) als Luftfahrzeuge, die gewerblich (mit Gewinnerzielungsabsicht und erforderlicher Aufstiegserlaubnis) betrieben werden.
Eine Haftung ergibt sich somit aus dem geschlossenen Beförderungsvertrag bis zu den in der EU-Verordnung und ggfs. auch dem anwendbaren Montrealer Übereinkommen (MÜ) neuer Fassung neu geregelten höheren Haftungssummen von 19 bzw. derzeit 22 Sonderziehungsrechten (SZR) / Special Drawing Rights (SDR) (Umrechnungsfaktor aktuell: 1 SZR = EUR 1,25 Euro, Stand Juni 2022).
Das SZR ist eine Währungseinheit des Internationale Währungsfonds (IWF bzw. IMF) und ein Wähungskorb aus USD; EUR, GBP; japanischem Yen und dem chinesichen Yuan. Er schwankt wie andere Währungen in Abhängigkeit von den dem Währungskorb zugrundeliegenden Währungen).
Auch unabhängig von der gesetzlich geregelten Haftung ist eine Versicherung von beförderten Gütern sinnvoll, will man mögliche Schadenersatzansprüche von Vertragspartnern nicht selbst auf Berechtigung hin prüfen und befriedigen, sondern lieber durch die Versicherung begleichen oder eben auch ablehnen lassen (Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche / passiver Rechtsschutz).
Die Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung kann ab sofort als Zusatzversicherung in unserer gewerblichen Drohnen Versicherung dazugebucht werden.
Da wir uns hier nur auf Fracht- bzw. Gütertransport beschränken und den Personentransport mit Reisegepäck ausklammern, ist folgendes versichert:
Haftpflichtansprüche aus der vertraglichen Beförderung oder Mitnahme von Luftfracht ohne Wertdeklaration (d.h. ohne Angabe einer Versicherungssumme). Bei Deklaration eines Wertes, insbesondere eines die hier vereinbarte Versicherungssummen übersteigenden Werts, ist eine eigenständige Luftfahrt-Transportversicherung abzuschließen.
Die Versicherungssumme beträgt EUR 10.000 je Schadenfall / SB 250 EUR je Schadenfall / Prämie 1308,00 € brutto.
Bei Antragstellung der gewerblichen Drohnenversicherung können Sie diese Zusatzversicherung wählen.
Sie sind bereits bei uns versichert? Sprechen Sie uns gerne an!