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Rechtliche Informationen  |  Drohnenversicherungen

Neue Allgemeinverfügung erleichtert die Arbeit für Wildretter enorm

Veröffentlicht am
Rehkitzrettung Abstand-Regel 2024

Wie Dr. Daniel Phiesel, Leiter der Projektgruppe Unbemannte Luftfahrt im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, heute bekannt gibt, soll ab 20.11.2024 für Deutschland eine nationale Ausnahmeregel erlassen werden, die es Drohnenpiloten mit Wärmebildkameras zur Kitzrettung dauerhaft erlauben wird, die grundsätzlich EU-weit bestehende 150-m-Abstand-Regel zu Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten auf bis zu 10 m zu verringern. Dies war bisher nur eine temporäre Ausnahme.

Hiervon profitieren im Herbst auch andere Wildtiere, die in der Brunftzeit häufig durch Unfälle verletzt und per Drohne schneller gefunden werden können.

Gern bieten wir für die Kitz- und Tierrettung den passenden Haftpflicht-Versicherungsschutz.

Weitere Informationen vom Luftfahrt-Bundesamt: Allgemeinverfügung für den Drohneneinsatz zum Zweck des Tierschutzes und der Wildtierrettung.